Unser Engagement in der Förderung der hausärztlichen Fort- und Weiterbildung steht mit dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF), dem Forum Weiterbildung, der Kooperation mit der Hamburger Ärztekammer dem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin des UKE und der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) auf professionellem Fundament. Im Vorstand der Ärztekammer Hamburg sind wir mit der Listenführerin unserer hausärztlichen Liste in der Legislaturperiode bis 2026 vertreten.

Aktuelles von unseren Kooperationspartnern:

  • Newsletter des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin (IPA)
  • Unser Promotionspreis
  • Studie: Hausärztliche Intervention zur Wirksamkeit, Patient:innen zu einem gesünderen Lebensstil zu aktivieren und der Implementierbarkeit in der hausärztlichen Praxis
  • Leitfaden Antiobiotika (Kurz- und Langversion)

 

 

Eine Besonderheit

Die Hausärztliche Fortbildung Hamburg (HFH) ist eine Initiative des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), des Hausärzteverbandes Hamburg, der DEGAM und Junge Allgemeinmedizin (JADE) sowie der Ärztekammer Hamburg. An acht Terminen im Jahr wird mit wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Allgemeinmedizin eine hausärztlich zentrierte, unabhängige, evidenzbasierte und interaktive Fortbildung angeboten. Durch Verzicht auf Sponsoring ist sie frei von wirtschaftlichen Interessen. Wesentliche Elemente sind die Fokussierung auf hausärztliche Fragestellungen und hausärztlich moderierte Diskussionen mit Fachspezialistinnen und -spezialisten anhand von Fallbeispielen. Innerhalb von fünf Jahren werden alle relevanten Themen einschließlich der DMP- und HzV-Anforderungen und die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung berücksichtigt. Die HFH wird evaluiert und durch das HFH-Kuratorium kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt.

Programm und  Anmeldung 2. Halbjahr 2023

 

Auch unsere benachbarten Landesverbände bieten ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an, das die Hamburger Mitglieder gerne nutzen können:

Bremen
Niedersachsen
Schleswig-Holstein